Inhalt
- TL; DR
- Die rechtlichen Grundlagen: CSRD und die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fördermöglichkeiten
- Fazit und Ausblick
- Webinar der DENEFF zum Thema Transformationskonzepte am 05.06.2023
TL;DR
- Ab dem Jahr 2026 werden mittelgroße Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sein (Europäische Kommission, 2022).
- Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Berichtspflichten könnte zu Strafzahlungen führen.
- Gleichzeitig stehen öffentliche Fördermittel in Höhe von bis zu 80.000 € für die Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung und Entwicklung eines umfassenden Plans zur Dekarbonisierung des Unternehmens, einem sogenannten Transformationskonzept, zur Verfügung.
Die rechtlichen Grundlagen: CSRD und die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Auswirkungen der Klimakrise sind inzwischen für alle sichtbar. Politik und Zivilgesellschaft haben sich auf die Notwendigkeit geeinigt, die CO2-Emissionen zu reduzieren und nachhaltiger zu handeln. Die Europäische Union (EU) hat zu diesem Zweck die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführt und damit die rechtliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen.
Ab dem Jahr 2026 müssen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für 2025 vorlegen (Europäische Kommission, 2022):
- mehr als 250 Beschäftigte
- mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme
- oder mehr als 40 Mio. € Nettoumsatzerlöse
Die Anforderungen der CSRD umfassen die Erstellung einer Klimabilanz, ein unabhängiges Audit der Bilanz durch eine zertifizierte Prüfungsgesellschaft (z.B. TÜV) und die Verpflichtung zur Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht (Europäische Kommission, 2022).
In unserem Blog-Artikel Wegweiser der Klima-Transformation: Die wichtigsten Rahmenwerke, Richtlinien und Gesetze der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfahren Sie mehr.
Die Anforderungen der CSRD umfassen:
- Die Erstellung einer Klimabilanz
- Ein unabhängiges Audit der Klimabilanz durch eine zertifizierte Prüfungsgesellschaft (z.B. TÜV)
- Die Verpflichtung zur Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht
Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als strategischer Vorteil
Um zu gewährleisten, dass Unternehmen den Nachhaltigkeitsberichtpflichten nachkommen können, empfiehlt es sich, die Infrastruktur für eine regelmäßige Berichterstattung zeitnah aufzusetzen. Folgende Gründe können dafür angeführt werden:
- Zeitrahmen: Die Einrichtung einer soliden Infrastruktur für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert Zeit und Ressourcen. Wenn Unternehmen frühzeitig damit beginnen, können sie sicherstellen, dass sie ausreichend Zeit haben, um alle notwendigen Schritte durchzuführen und mögliche Probleme zu beheben, bevor die Berichtspflicht in Kraft tritt.
- Datenerfassung: Unternehmen benötigen Zeit, um alle notwendigen Nachhaltigkeitsdaten, die in die Berichterstattung einfließen sollen, zu sammeln und zu analysieren. Je früher sie damit beginnen, desto besser können sie sicherstellen, dass sie alle notwendigen Daten sammeln und Probleme bei der Datenerfassung lösen können.
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereiten, können einen Wettbewerbsvorteil erlangen, indem sie ihre Nachhaltigkeitsleistungen und -maßnahmen öffentlich machen. Dies kann das Vertrauen der Stakeholder stärken und zu einer besseren Wahrnehmung des Unternehmens führen, was sich langfristig positiv auf das Geschäft auswirken kann.
Die Implementierung lässt sich mit bis zu 80.000 € fördern
Darüber hinaus können Unternehmen, die jetzt handeln, von Fördermöglichkeiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Erstellung eines sogenannten ‚Transformationskonzepts‘ profitieren. Das Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen (BAFA, 2023). Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:
- Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten
- Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten
- Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen
- Zusätzliche Kosten, bei denen der Antragssteller nachweisen kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts stehen
Die Förderung beläuft sich auf bis zu 60% der Erstellungskosten und maximal 80.000 €. Es ist zu beachten, dass die Förderung nur für Unternehmen verfügbar ist, die noch nicht zur Durchführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Für diese Unternehmen werden die Fördermittel der BAFA also nur bis spätestens 2025 verfügbar sein.
Die rechtzeitige Erstellung eines Transformationskonzepts hilft Unternehmen, sich auf bevorstehende regulatorische Verpflichtungen vorzubereiten, Kosten zu sparen und sich einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen.
Fazit und Ausblick
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, ab 2026 eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzulegen. Um sicherzustellen, dass Unternehmen den Anforderungen nachkommen können, sollten sie bereits heute eine regelmäßige Nachhaltigkeitsberichterstattung einführen. Dies erfordert Zeit und Ressourcen für die Einrichtung einer soliden Infrastruktur und die Datenerfassung. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können einen Wettbewerbsvorteil erlangen und möglicherweise Fördermittel des BAFA für die Erstellung eines Transformationskonzepts nutzen. Das Transformationskonzept deckt verschiedene Aspekte der CSRD ab und hilft Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer Transformation hin zur Treibhausgasneutralität.
Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in Zukunft weiter zunehmen, da Unternehmen und Investoren zunehmend Nachhaltigkeitskriterien in ihre Entscheidungen einbeziehen. Die EU plant, die CSRD in den nächsten Jahren zu erweitern und die Anforderungen für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für mehr Unternehmen zu verpflichten. Unternehmen sollten sich daher kontinuierlich mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen und ihre Maßnahmen entsprechend anpassen.
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Webinar der DENEFF zum Thema Transformationskonzepte am 05.06.2023
Die DENEFF organisiert am 05.06.2023 von 13:00-15:00 ein Webinar zum Thema Transformationskonzepte.
In diesem Webinar werden die Voraussetzungen einer Antragsstellung zur Förderung genannt, die (direkten und indirekten) Vorteile der Entwicklung eines Transformationskonzepts beschrieben und an Fallbeispielen die erfolgreiche Erstellung von geförderten Transformationskonzepten präsentiert.
Registrieren Sie sich jetzt hier.
Quellen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). (2023). Förderung von Transformationskonzepten. [online]. https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul5_Transformationskonzepte/modul5_transformationskonzepte_node.html
- Europäische Kommission. (2022). Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). [online]. https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/06/21/new-rules-on-sustainability-disclosure-provisional-agreement-between-council-and-european-parliament/