Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung: Weshalb Unternehmen bereits jetzt die Implementierung angehen sollten

Philipp Niemeier

19.08.2025

Inhalt

  1. TL; DR
  2. Die rechtlichen Grundlagen: CSRD und die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung
  3. Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fördermöglichkeiten
  4. Fazit und Ausblick

TL;DR

  • Ab dem Jahr 2028 werden große Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sein (Europäische Union, 2025).
  • Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Berichtspflichten könnte zu Strafzahlungen führen.
  • Gleichzeitig stehen öffentliche Fördermittel in Höhe von bis zu 60.000 € für die Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung und Entwicklung eines umfassenden Konzepts zur Dekarbonisierung des Unternehmens, einem sogenannten Transformationsplan, zur Verfügung. 

Die rechtlichen Grundlagen: CSRD und die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Auswirkungen der Klimakrise sind inzwischen für alle sichtbar. Politik und Zivilgesellschaft haben sich auf die Notwendigkeit geeinigt, die CO2-Emissionen zu reduzieren und nachhaltiger zu handeln. Die Europäische Union (EU) hat zu diesem Zweck die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführt und damit die rechtliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen.

Aufgrund einer kürzlichen Gesetzesänderung der EU wurde die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung um zwei Jahre verschoben. Statt wie ursprünglich geplant für das Geschäftsjahr 2025, müssen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen, ihren ersten Bericht nun für das Geschäftsjahr 2027 im Jahr 2028 vorlegen:

  • mehr als 250 Beschäftigte
  • mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme
  • oder mehr als 40 Mio. € Nettoumsatzerlöse

Die Anforderungen der CSRD umfassen eine detaillierte Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sich nach den verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) richtet und ein breites Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) abdeckt. Eine ausführliche Klimabilanz ist ein zentraler Bestandteil davon. Diese Informationen müssen einer externen Prüfung (zunächst mit „begrenzter Sicherheit“) durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine andere zertifizierte Prüfungsgesellschaft unterzogen werden. Zudem ist es verpflichtend, die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung als eigenen Abschnitt in den Lagebericht des Unternehmens zu integrieren.

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Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als strategischer Vorteil

Um zu gewährleisten, dass Unternehmen den Nachhaltigkeitsberichtpflichten nachkommen können, empfiehlt es sich, die Infrastruktur für eine regelmäßige Berichterstattung zeitnah aufzusetzen. Folgende Gründe können dafür angeführt werden:

  1. Zeitrahmen: Die Einrichtung einer soliden Infrastruktur für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert Zeit und Ressourcen. Wenn Unternehmen frühzeitig damit beginnen, können sie sicherstellen, dass sie ausreichend Zeit haben, um alle notwendigen Schritte durchzuführen und mögliche Probleme zu beheben, bevor die Berichtspflicht in Kraft tritt.
  2. Datenerfassung: Unternehmen benötigen Zeit, um alle notwendigen Nachhaltigkeitsdaten, die in die Berichterstattung einfließen sollen, zu sammeln und zu analysieren. Je früher sie damit beginnen, desto besser können sie sicherstellen, dass sie alle notwendigen Daten sammeln und Probleme bei der Datenerfassung lösen können.
  3. Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereiten, können einen Wettbewerbsvorteil erlangen, indem sie ihre Nachhaltigkeitsleistungen und -maßnahmen öffentlich machen. Dies kann das Vertrauen der Stakeholder stärken und zu einer besseren Wahrnehmung des Unternehmens führen, was sich langfristig positiv auf das Geschäft auswirken kann.

Die Implementierung lässt sich mit bis zu 60.000 € fördern

Darüber hinaus können Unternehmen, die jetzt handeln, von Fördermöglichkeiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Erstellung eines sogenannten ‚Transformationsplans‘ profitieren. Das Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen (BMWK, 2025). Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten
  • Kosten für Beratungsleistungen
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen
  • Zusätzliche Kosten, bei denen der Antragssteller nachweisen kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans stehen

Die Förderung beläuft sich für große Unternehmen auf 40% der Erstellungskosten und maximal 60.000 €. Es ist zu beachten, dass die Förderung nur für Unternehmen verfügbar ist, die noch nicht zur Durchführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Für diese Unternehmen werden die Fördermittel der BAFA also nur bis spätestens 2027 verfügbar sein.

Die rechtzeitige Erstellung eines Transformationsplans hilft Unternehmen, sich auf bevorstehende regulatorische Verpflichtungen vorzubereiten, Kosten zu sparen und sich einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen.

Fazit und Ausblick

Obwohl die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch eine Gesetzesanpassung um zwei Jahre verschoben wurde und nun große Unternehmen erst im Jahr 2028 zur Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2027 verpflichtet, ist eine frühzeitige Vorbereitung notwendig. Die Umsetzung ist komplex und ressourcenintensiv, da sie weit mehr als nur die Datensammlung erfordert: Unternehmen müssen zunächst eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um die für sie relevanten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, und darauf aufbauend robuste Prozesse und eine solide Dateninfrastruktur nach den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) etablieren.

Ein frühzeitiger Beginn sichert nicht nur die fristgerechte Einhaltung der Vorschriften, sondern schafft auch einen strategischen Wettbewerbsvorteil durch mehr Transparenz für Investoren, Kunden und Fachkräfte. In diesem Zusammenhang können Unternehmen in Deutschland staatliche Unterstützung nutzen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Erstellung von Transformationsplänen, die Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen. Ein solches Konzept deckt wesentliche Teile der ökologischen Berichtspflichten der CSRD, insbesondere die Klimaberichterstattung nach ESRS E1, ab und hilft, die Transformation strategisch zu planen und umzusetzen.

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Quellenverzeichnis

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