CBAM – Was ist Carbon Border Adjustment Mechanism?

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Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales Instrument der EU-Klimapolitik, das entwickelt wurde, um Treibhausgasemissionen – im Folgenden der Einfachheit halber als CO₂ bezeichnet, wobei stets CO₂-Äquivalente gemeint sind – zu reduzieren und das Risiko des sogenannten Carbon Leakage zu minimieren (European Commission, n.d.).

Als Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets, verfolgt dieses Instrument das Ziel, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 zu senken (Council of the European Union, n.d.). Dieses Paket ist ein Kernelement des europäischen Green Deals, um bis 2050 Netto-Klimaneutralität zu erreichen (European Commission, n.d.). CBAM zielt darauf ab, CO₂-Emissionen bei der Herstellung bestimmter importierter Waren zu bepreisen, um sicherzustellen, dass die EU-Klimaziele nicht durch Importe aus Ländern mit weniger strengen Umweltvorschriften untergraben werden.

Durch CBAM wird für importierte Güter ein Preis erhoben, der dem innerhalb der EU geltenden Niveau entspricht. Dies erfolgt durch den Kauf von CBAM-Zertifikaten, deren Wert sich am durchschnittlichen Auktionspreis der EU-Emissionshandelszertifikate orientiert und die die bei der Herstellung der importierten Waren entstandenen CO₂-Emissionen abdecken (European Commission, 2025).

Vor diesem Hintergrund gewinnen fundierte Dekarbonisierungsstrategien zunehmend an Bedeutung. In unserem aktuellen Webinar “Dekarbonisierungsstrategien: Wege zur Optimierung Ihrer Treibhausgasbilanz” beleuchten wir Ansätze und Maßnahmen, wie Unternehmen ihre Emissionen entlang ihrer Wertschöpfungskette reduzieren und sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.

Wieso gibt es CBAM?

Eine der größten Herausforderungen der EU-Klimapolitik ist das Carbon Leakage. Dieses tritt auf, wenn Unternehmen ihre Produktion in Länder außerhalb der EU verlagern, in denen die Klimaschutzanforderungen weniger streng sind, oder wenn importierte Produkte aus Ländern mit hohen CO₂-Emissionen die EU-Produkte ersetzen. Wie in der Abbildung zu sehen ist, gibt es klare Anreize, Emissionen zu verlagern, bedingt durch die teils erheblichen Unterschiede bei den CO₂-Preisen zwischen der EU und anderen Regionen. Dies führt nicht nur zu einem Anstieg der globalen Emissionen, sondern benachteiligt auch EU-Unternehmen, die striktere Umweltauflagen erfüllen müssen – insbesondere im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS), das verbindliche Emissionsobergrenzen und Kosten für den CO₂-Ausstoß vorsieht.

CO2 Preise rund um die Welt

Abbildung 1: Der CO2 Preis rund um die Welt; Quelle: Visual Capitalist (2024)

 

CBAM verfolgt daher zwei Hauptziele:

Globalen Klimaschutz fördern: Durch die Bepreisung von CO₂-Emissionen soll auch außerhalb der EU ein Anreiz entstehen, umweltfreundlichere Herstellungsmethoden zu entwickeln.

Wettbewerbsfähigkeit der EU schützen: Der Mechanismus gleicht die Bedingungen zwischen EU-Unternehmen und Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern an, um unfaire Wettbewerbsvorteile zu verhindern.

Wie funktioniert CBAM?

CBAM wird in zwei Phasen umgesetzt: einer Übergangsphase (2023–2025) und einer vollständigen Implementierungsphase ab Februar 2027.

Übergangsphase (1. Oktober 2023 – 31. Dezember 2025)

In der Übergangsphase sind Importeure verpflichtet, vierteljährliche Berichte über die direkten und indirekten CO₂-Emissionen ihrer importierten Waren einzureichen. Diese Berichte dienen dazu, die notwendigen Daten zu sammeln und die Methodik für die vollständige Implementierung zu optimieren. In dieser Phase müssen keine CBAM-Zertifikate gekauft werden.

Wichtige Anforderungen in der Übergangsphase sind:

  • Berichtspflichten: Importierte Waren müssen ab dem 01.08.2024 hinsichtlich ihrer direkten und indirekten Emissionen berechnet und dokumentiert werden.

  • Eingeschränkte methodische Flexibilität: Bis zum 01.08.2024 konnten Unternehmen zwischen verschiedenen Methoden zur Berechnung der Emissionen wählen. Ab dem 01.01.2025 ist eine vollständige Berichterstattung gemäß der Implementing Regulation (EU) 2023/1773 verpflichtend.

  • Registrierung im CBAM-Register: Importeure müssen sich bei der zuständigen nationalen Behörde registrieren. Sobald dies erfolgt ist, können sie sich hier in das CBAM-Register einloggen.

Vollständige Implementierung (ab 1. Februar 2027)

Ab 2027 tritt der Mechanismus in seiner endgültigen Form in Kraft. Unternehmen müssen dann nicht nur die Emissionen ihrer importierten Güter melden, sondern auch CBAM-Zertifikate kaufen und einreichen, um die eingebetteten Emissionen zu decken.

So funktioniert der Prozess in der Implementierungsphase:

  1. Berechnung der Emissionen: Unternehmen müssen die in den importierten Waren enthaltenen CO₂-Emissionen berechnen und von akkreditierten Prüfern bestätigen lassen, wofür sich insbesondere Lebenszyklusanalysen (LCA) und Product Carbon Foorptints (PCF) als geeignete Methode bewährt haben.

  2. Kauf von CBAM-Zertifikaten: Der Preis der Zertifikate basiert auf dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-Emissionshandelszertifikate (EU ETS) und wird in €/Tonne CO₂ ausgedrückt.

  3. Jährliche Deklaration: Bis zum 31. Mai eines jeden Jahres (erstmalig 2028) müssen Importeure die Menge der importierten Waren des Vorjahres und die entsprechenden Emissionen melden und die benötigten Zertifikate einreichen.

  4. Anrechnung bereits gezahlter CO₂-Kosten: Hat ein Unternehmen bereits in einem Drittland einen CO₂-Preis gezahlt, kann dieser auf die Anzahl der benötigten CBAM-Zertifikate angerechnet werden. Liegt der gezahlte Betrag jedoch über dem in der EU fälligen Preis, wird die Differenz nicht erstattet.

Die Deutsche Emissionshandelstelle hat eine Übersicht über den Compliance Cycle erstellt.

Compliance-Cycle von CBAM

Abbildung 2: Compliance-Cycle; Quelle: DEHSt

Die vollständige Checkliste ist unter folgendem Link zu finden: https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/cbam/cbam-checkliste.html?nn=283486

Welche Rohstoffe und Materialien sind betroffen?

CBAM betrifft Importe von Materialien, deren Herstellung besonders CO₂-intensiv ist und die daher ein hohes Risiko für Carbon Leakage darstellen. In der Übergangsphase werden folgende Sektoren erfasst:

  • Eisen und Stahl

  • Zement

  • Aluminium

  • Düngemittel

  • Wasserstoff

  • Elektrizität

Zusätzlich werden auch bestimmte Vorprodukte und möglicherweise in Zukunft weitere Produkte einbezogen, sofern diese erhebliche Emissionen verursachen. Eine Überprüfung des Produktspektrums ist bis 2030 geplant (European Commission, 2025).

Welche Herausforderungen bringt CBAM für Unternehmen mit sich?

Obwohl der Mechanismus ein entscheidendes Instrument zur Bekämpfung von Carbon Leakage darstellt, gibt es auch Kritik. Viele kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor der Herausforderung, komplexe Emissionsdaten erfassen und melden zu müssen, was mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Unternehmen keine ausreichende Transparenz über ihre Wertschöpfungsketten haben. Diese Intransparenz birgt ein erhebliches Risiko für die Einhaltung der CBAM-Vorgaben: So gaben 53 % der befragten Unternehmen an, dass sie nicht in der Lage sind, die tatsächlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten außerhalb der EU zu melden (Deloitte, 2025). Um die Belastung insbesondere für kleinere Akteure zu verringern, wird voraussichtlich eine Bagatellgrenze von 50 Tonnen pro Jahr für CBAM-pflichtige Importe eingeführt – eine Regelung, von der rund 90 % der Importeure profitieren und somit von den Vorgaben ausgenommen sein würden (IHK Region Stuttgart, n.d.). Allerdings erschwert die mangelnde Transparenz über Emissionen auch die Einschätzung, ob Unternehmen überhaupt unter diese Bagatellgrenze fallen und somit von einer Berichtspflicht befreit wären.

Des Weiteren stellt die kurze Vorbereitungszeit für viele Unternehmen eine erhebliche Herausforderung dar. Trotz der Übergangsphase bleibt der Zeitplan zur Umsetzung der Vorgaben streng, sodass Unternehmen oft Schwierigkeiten haben, ihre internen Prozesse rechtzeitig anzupassen.

Außerdem kann die Einführung insbesondere Handelspartner in Entwicklungs- und Schwellenländern vor große Herausforderungen stellen, da ihre Exporte in die EU durch höhere Kosten wirtschaftlich benachteiligt werden könnten – vor allem in Ländern mit weniger strengen Klimapolitiken. Zusätzlich sehen einige dieser Länder in dem Mechanismus eine potenzielle Handelsbarriere und äußern Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) (World Trade Organization, (n.d.)). Um diesen Auswirkungen entgegenzuwirken, hat die EU zugesagt, gezielte Unterstützung zu leisten: Neben technischer Hilfe zum besseren Verständnis und zur Umsetzung der CBAM-Anforderungen stellt die EU auch finanzielle Mittel bereit, um die betroffenen Länder beim Übergang zu grüneren Industrien und erneuerbaren Energien zu unterstützen (European Commission, 2025).

Fazit 

CBAM ist ein ambitioniertes Instrument der EU, das dazu beiträgt, die globalen CO₂-Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen zu schaffen. Unternehmen sollten die Übergangsphase nutzen, um sich auf die vollständige Implementierung vorzubereiten und die Berichtsanforderungen ab nächstem Jahr zu erfüllen. Trotz berechtigter Kritikpunkte stellt der Mechanismus einen wichtigen Schritt in Richtung der angestrebten Netto-Klimaneutralität im Rahmen des EU-Green Deals dar und dient gleichzeitig dem Schutz der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen – insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.

Gleichzeitig eröffnet CBAM Unternehmen auch die Chance, ihre eigenen Klimastrategien frühzeitig weiterzuentwickeln und Transparenz entlang ihrer Lieferketten zu stärken. Wer die neuen Anforderungen strategisch angeht, kann nicht nur regulatorische Risiken minimieren, sondern sich auch als Vorreiter in einer zunehmend nachhaltig orientierten Wirtschaft positionieren. Frühzeitige Investitionen in Emissionsreduktionen und verlässliche Datenmanagementprozesse zahlen sich somit nicht nur im Hinblick auf Compliance aus, sondern tragen auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit bei.

 

Quellenverzeichnis

Council of the European Union (n.d.). Fit for 55. [Online] Verfügbar unter: https://www.consilium.europa.eu/en/policies/fit-for-55/ [Zugriff am: 17. April 2025].

Deloitte (2025). Deutsche Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen. Verfügbar unter: https://www.deloitte.com/de/de/about/press-room/Deutsche-Unternehmen-k-nnen-CBAM-Anforderungen-kaum-erf-llen-.html (Zugriff am: 17. April 2025).

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) (n.d.). CBAM-Checkliste. [Online] Verfügbar unter: https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/cbam/cbam-checkliste.html?nn=283486 [Zugriff am: 17. April 2025].

European Commission (2025). Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). [Online] Verfügbar unter: https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en [Zugriff am: 17. April 2025].

European Commission (n.d.). Carbon leakage – EU Emissions Trading System (EU ETS). [Online] Verfügbar unter: https://climate.ec.europa.eu/eu-action/eu-emissions-trading-system-eu-ets/free-allocation/carbon-leakage_en [Zugriff am: 17. April 2025].

European Commission (n.d.). The European Green Deal. [Online] Verfügbar unter: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en [Zugriff am: 17. April 2025].

IHK Region Stuttgart (n.d.). CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus. [Online] Verfügbar unter: https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/international/import-export/import/cbam-5761850 [Zugriff am: 17. April 2025].

Visual Capitalist (2024). The Price of Carbon Around the World in 2024. [Online] Verfügbar unter: https://www.visualcapitalist.com/sp/visualized-the-price-of-carbon-around-the-world-in-2024/ [Zugriff am: 17. April 2025].

World Trade Organization (WTO) (n.d.). What is the WTO?. [Online] Verfügbar unter: https://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/fact2_e.htm [Zugriff am: 17. April 2025].

Ziegler Group (2024) Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM): Ein Leitfaden für Unternehmen. Teil 2. Verfügbar unter: https://www.zieglergroup.com/der-co2-grenzausgleichsmechanismus-cbam-ein-leitfaden-fuer-unternehmen-teil-2/ [Zugriff am: 17. April 2025].

EU ETS – Was ist das European Union Emissions Trading System?

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Während mit dem neuen CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ab 2026 auch Importe in die EU mit einem CO₂-Preis belegt werden sollen, rückt erneut das Herzstück der europäischen Klimapolitik in den Fokus: das European Union Emissions Trading System (EU ETS).

Das 2005 eingeführte System markierte einen Meilenstein in der europäischen Klimapolitik. Es war das erste grenzüberschreitende Emissionshandelssystem weltweit und fungiert bis heute als Vorreiter für ähnliche Systeme in anderen Regionen der Welt. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich auch Norwegen, Island und Liechtenstein am EU-Emissionshandel – mit erfolgreicher Wirkung: Seit Beginn des Emissionshandels sind die Treibhausgas-Emissionen in den erfassten Sektoren europaweit um rund 48 Prozent gesunken (Statista, 2024).

Mit dem EU ETS setzt Europa auf ein Instrument, das marktwirtschaftliche Effizienz mit klimapolitischer Zielstrebigkeit vereinen soll. Der Preis für CO₂ wird dabei zum zentralen Signal für Unternehmen, in klimafreundliche Technologien zu investieren und Emissionen dort zu senken, wo es wirtschaftlich am sinnvollsten ist.

Wie funktioniert das EU ETS?

Das EU ETS basiert auf einem einfachen, aber wirkungsvollen Prinzip: Es wird eine Obergrenze (Cap) für die Gesamtmenge an Treibhausgasen festgelegt, die bestimmte Sektoren innerhalb der EU ausstoßen dürfen. Diese Obergrenze wird Jahr für Jahr gesenkt, um die Emissionen schrittweise zu reduzieren und bis 2050 das Ziel der Netto-Klimaneutralität zu erreichen.

Gesamtkapazität der Emissionen im EU ETS

(Umweltbundesamt, 2025)

Das Handelssystem funktioniert nach dem “Cap-and-Trade“-Prinzip: Unternehmen erhalten oder erwerben Emissionszertifikate, wobei jedes Zertifikat zur Emission einer Tonne CO₂-Äquivalent berechtigt. Durch den Handel dieser Zertifikate entsteht ein Marktpreis für CO₂-Emissionen. Dadurch entsteht ein ökonomischer Anreiz, Emissionen dort zu reduzieren, wo dies am kostengünstigsten ist – sei es durch effizientere Prozesse oder Investitionen in klimafreundliche Technologien.

Unternehmen in den erfassten Sektoren sind verpflichtet, jährlich für jede ausgestoßene Tonne CO₂ ein entsprechendes Emissionszertifikat vorzuhalten. Können sie diese Nachweise nicht erbringen, drohen Geldstrafen von 100€ pro Tonne überschüssiger CO2-Emissionen, sowie eine Nachweispflicht, die belegt, dass die fehlenden Zertifikate nachträglich erworben und abgegeben wurden. Zusätzlich müssen die Unternehmen jedes Jahr bis spätestens 31. März einen von einem akkreditierten Prüfer verifizierten Emissionsbericht für das vorangegangene Kalenderjahr bei der zuständigen Behörde einreichen (European Commission, n.d.).

In der EU spielt die European Energy Exchange (EEX) mit Sitz in Deutschland eine zentrale Rolle im Handel mit CO₂-Emissionszertifikaten. An der EEX finden sowohl Primärmarktauktionen statt, bei denen Zertifikate in Auktionen versteigert werden, als auch der Handel auf dem Sekundärmarkt, auf dem bereits ausgegebene Zertifikate zwischen Marktteilnehmern gehandelt werden. Ein weiterer bedeutender europäischer Handelsplatz ist die Intercontinental Exchange (ICE) in London. Dort wird unter anderem das UK Emissions Trading Scheme (UK ETS) abgewickelt – das eigenständige Emissionshandelssystem des Vereinigten Königreichs, das nach dem Brexit als Pendant zum EU ETS eingeführt wurde (UK Government, 2025).

Wie hat sich das EU ETS entwickelt?

Seit seiner Einführung hat das System mehrere Handelsperioden durchlaufen, in denen verschiedene Reformen umgesetzt wurden, um seine Effektivität zu verbessern. Anfangs war das System von niedrigen CO₂-Preisen geprägt, was seine Wirksamkeit einschränkte. Durch politische Reformen konnte jedoch seit 2018 ein deutlicher Preisanstieg bei den Zertifikaten erreicht werden, der die Steuerungsfunktion deutlich erhöht hat.

Preisentwicklung für Emissionsberechtigungen im EU ETS

(Umweltbundesamt, 2025)

Das EU ETS umfasst derzeit etwa 45 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union. Es deckt mehr als 9.000 Kraftwerke und Industrieanlagen in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein ab. Zu den vom EU ETS erfassten Sektoren gehören die Energie- und Wärmeerzeugung, energieintensive Industrien wie die Stahl-, Zement- und chemische Industrie, die Luft- und Schifffahrt sowie die Produktion spezifischer Gase wie Distickstoffoxid (Deutsche Emissionshandelsstelle, 2024).

Die umfassendste Reform erfolgte im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets, das im Juni 2023 in Kraft trat (Council of the European Union, 2023). Ziel ist es, die Emissionen bis 2030 um 62 % gegenüber dem Niveau von 2005 zu senken – zuvor lag das Ziel bei 43 %. Die Reform verschärft nicht nur die jährliche Emissionsobergrenze, sondern erweitert den Anwendungsbereich des Systems deutlich, unter anderem durch die Einführung eines zweiten Emissionshandelssystems (ETS II), das ab 2027 auch den Gebäude- und Verkehrssektor abdecken soll. Damit werden künftig rund 85 % aller CO₂-Emissionen in der EU vom Emissionshandel erfasst (European Commission, n.d.).

In Deutschland ist das angepasste Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz) am 6. März 2025 in Kraft getreten und schafft den rechtlichen Rahmen für die nationale Umsetzungen der Reformen (Bundesministerium der Justiz, 2025).

Welche Wirkung hat es bisher entfaltet?

Die Wirksamkeit des EU-Emissionshandelssystems war aufgrund niedriger Preise für Emissionszertifikate lange Zeit umstritten. Durch die politischen Reformen der letzten Jahre hat der Preis der Zertifikate jedoch zugelegt und befindet sich aktuell bei einem Preis von 67€ (boerse.de, n.d., Zugriff: 15.04.2025), was die Lenkungswirkung des Systems deutlich verstärkt hat.

Ein Blick auf die CO₂-Preise in anderen Ländern zeigt, wie unterschiedlich stark der Markt klimafreundliches Verhalten weltweit belohnt:

carbon price world bank 1

(Visual Capitalist, 2024)

Neben den Preisen spielt auch die Größe eines Emissionshandelssystems eine wichtige Rolle. Im internationalen Vergleich hat sich das EU ETS als das zweitgrößte System weltweit etabliert – direkt hinter dem chinesischen.

  1. China National ETS (China) – Das größte Emissionshandelssystem weltweit, gestartet 2021, deckt ca. 5.000 Megatonnen CO₂ ab, hauptsächlich aus dem Energiesektor.

  2. EU Emissions Trading System (EU-ETS) (EU) – Seit 2005 aktiv, umfasst Energie, Industrie und Luftverkehr mit einem Cap von etwa 1.386 Megatonnen CO₂ für Energie und Industrie.

  3. Korea Emissions Trading Scheme (Korea ETS) (Südkorea) – Gestartet 2015, deckt ca. 567 Megatonnen CO₂ ab, umfasst Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr und Luftverkehr.

(ICAP, n.d., Zugriff: 15.04.2025)

Untersuchungen zeigen, dass das EU ETS ein effektives Instrument zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ist. Die Emissionen in den vom Emissionshandel erfassten Industrie- und Energiesektoren sind seit der Einführung um 48% gesunken, was auf die grundsätzliche Wirksamkeit des Systems hinweist (Statista, 2024). Doch neben diesem Erfolg gibt es stets Herausforderungen die mit dem EU ETS einhergehen.

Welche Schwächen und Herausforderungen bestehen?

Trotz messbarer Fortschritte steht das EU ETS vor einer Reihe von strukturellen und politischen Herausforderungen. Eine der größten ist die sogenannte Carbon Leakage – die Verlagerung von CO₂-intensiver Produktion in Nicht-EU-Staaten mit weniger strengen Klimaauflagen (European Commission, n.d.).

Um diesem Problem entgegenzuwirken, haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Eine zentrale Maßnahme ist der CBAM, ein CO₂-Grenzausgleichssystem, das Importe bestimmter emissionsintensiver Güter an die Bedingungen des EU ETS anpasst. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, Klimaschutzanreize auf globaler Ebene zu stärken und einen fairen CO₂-Preis auch für eingeführte Produkte sicherzustellen (European Commission, 2025).

Ein weiterer Kritikpunkt ist der erhöhte Verwaltungsaufwand, der durch die umfangreichen Berichtspflichten und die komplexen regulatorischen Anforderungen entsteht. Besonders für kleinere Unternehmen kann dies eine erhebliche Belastung darstellen. Durch die Anpassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Rahmen des Omnibus-Gesetzes wird diese Herausforderung jedoch teilweise entschärft, da gewisse Berichtspflichten klarer gefasst und besser abgestimmt wurden.

Eine weitere Herausforderung besteht darin, das System kontinuierlich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und sich verändernde wirtschaftliche Bedingungen anzupassen. Die regelmäßigen Reformen des Systems sind jedoch ein Beleg für diese kontinuierliche Weiterentwicklung.

Wohin geht die Reise?

In Zukunft wird das EU ETS eine noch zentralere Rolle in der europäischen Klimapolitik spielen, da immer mehr Sektoren einbezogen werden und die Emissionsobergrenze weiter sinkt. Eine zentrale Änderung betrifft zudem die Abschaffung kostenloser Emissionszertifikate: Zwischen 2026 und 2034 wird diese schrittweise erfolgen; im Luftverkehr endet die kostenlose Zuteilung bereits 2026. Das langfristige Ziel ist klar: Bis 2050 sollen die durch das EU ETS regulierten Emissionen auf Null reduziert werden, um zur Netto-Klimaneutralität der EU beizutragen. Ergänzend dazu wird ab 2027 das neue EU ETS 2 in Kraft treten, das Emissionen aus dem Gebäude- und Verkehrssektor sowie kleineren Industriebranchen erfasst. Ein Teil der Einnahmen fließt in den Sozialen Klimafonds, um einkommensschwächere Haushalte zu unterstützen (European Comission, n.d.).

Flankierend führt die EU ab 2026 den CBAM ein – ein CO₂-Grenzausgleichssystem für Importe emissionsintensiver Güter wie Stahl, Zement oder Aluminium. Damit soll sichergestellt werden, dass für importierte Produkte ein vergleichbarer CO₂-Preis gilt wie für in der EU hergestellte Waren – und so Wettbewerbsverzerrungen sowie Carbon Leakage verhindert werden. Während der Übergangsphase bis 2025 sind Importeure zur reinen Emissionsberichterstattung verpflichtet; ab 2026 müssen sie entsprechende CBAM-Zertifikate erwerben und abgeben (European Comission, 2025).

Fazit

Das EU-Emissionshandelssystem ist ein innovatives und zunehmend wirksames Instrument der europäischen Klimapolitik. Es verbindet ökologische Zielsetzungen mit marktwirtschaftlichen Mechanismen, indem es durch eine sinkende Obergrenze und handelbare Emissionszertifikate klare Anreize zur Emissionsminderung schafft. Unternehmen reagieren – und der CO₂-Ausstoß sinkt dort, wo es ökonomisch am effizientesten ist.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems zeigt, dass die EU lernfähig und anpassungsbereit ist: Mit Reformen wie „Fit for 55“ und der Ausweitung auf weitere Sektoren wird das EU ETS Schritt für Schritt zu einem umfassenden, sektorübergreifenden Klimainstrument ausgebaut. Als ältestes und zweitgrößtes Emissionshandelssystem weltweit dient es bereits heute als Vorbild für andere Regionen und könnte langfristig die Basis für eine globale CO₂-Bepreisung bilden.

Das EU ETS zeigt: Wenn politische Rahmenbedingungen klar gesetzt sind und der Preis stimmt, kann der Markt zu einem wirksamen Hebel für den Klimaschutz werden. Er ist kein Allheilmittel – aber ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Netto-Klimaneutralität.

 

Quellenverzeichnis

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Bundesministerium der Justiz (2025). Verordnung zur Durchführung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Bundesgesetzblatt, Teil I Nr. 70. [Online] Available at: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/70/VO.html [Accessed 15 Apr. 2025].

Council of the European Union (n.d.). Fit for 55. [Online] Available at: https://www.consilium.europa.eu/en/policies/fit-for-55/ [Accessed 15 Apr. 2025].

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) (2024). EU-ETS 1 verstehen. [Online] Available at: https://www.dehst.de/DE/Themen/EU-ETS-1/EU-ETS-1-Informationen/EU-ETS-1-verstehen/eu-ets-1-verstehen_node.html [Accessed 15 Apr. 2025].

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Grüne Logistik: Wege zu mehr Nachhaltigkeit in der Lieferkette

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Nachhaltigkeit in der Logistik: Herausforderungen, Chancen und Lösungen

Der ständig steigende CO2-Ausstoß wirkt sich negativ auf das Weltklima aus – das ist nichts Neues. Die deutsche Logistikbranche hat mit einem Ausstoß von rund 20 Prozent aller Emissionen an Treibhausgasen einen wesentlichen Anteil daran und sieht sich daher mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Die Branche steckt in der Zwickmühle zwischen Reduzierung der Transportkosten und dem Druck, die Emissionen zu reduzieren, um die ständig strenger werdenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Es existieren mehrere Gesetzesvorschriften wie beispielsweise das Klimaschutzgesetz und im Schiffsverkehr die IMO-Verordnung, die die Schwefelemissionen von Schiffen begrenzt und die Preise für den Treibstoff für Schiffe und LKWs erhöht.

Doch mit der Umsetzung der Klimaneutralität geht es nicht so voran, wie es notwendig wäre. Ein wesentlicher Grund ist, dass viele Ansätze der Reduktion der Treibhausgase für die Unternehmen eine starke finanzielle Belastung darstellen. Fraglos die größte Herausforderung, vor der die Logistikbranche steht, liegt in der Nutzungsmöglichkeit nachhaltig produzierter Brennstoffe und einer Modernisierung der eigenen Fahrzeugflotte. Es ist mehr denn je notwendig, grüne Technologien in der Logistikbranche einzuführen, um damit die Nachhaltigkeit zu fördern. Gleichzeitig bietet sich dadurch die Chance, die Effizienz zu steigern sowie mittel- bis langfristig Kosten einzusparen. Dies erfordert jedoch innovative Lösungen und das Engagement der Unternehmen der gesamten Lieferkette.

Die nachhaltige Logistik befasst sich mit allen Prozessen rund um den Lebenszyklus von Produkten während der gesamten Wertschöpfungskette. Bereiche, die davon berührt sind, sind die Beschaffung, die Produktion sowie die Auslieferung und Entsorgung. Es geht aber nicht ausschließlich um die Zu- und Auslieferung von Waren, Rohstoffen und/oder Produktteilen. Auch die Gestaltung der darunterliegenden Fertigungs- und Auslieferungsprozesse sowie die Optimierung sowohl der Daten- als auch der Informationsflüsse gehört dazu. Die Bewegung der Ware über Straße, Schiene, Luft und Wasser muss dabei berücksichtigt werden, genauso wie die Prozesse, die der Lieferkette zugrunde liegen.

Die deutsche Logistikbranche, verantwortlich für rund 20 Prozent der Treibhausgasemissionen, steht vor der Herausforderung, durch innovative Lösungen und grüne Technologien die CO2-Emissionen zu reduzieren und Nachhaltigkeit zu fördern.

Was sind die Treiber und Ziele der Nachhaltigkeit in der Logistik?

Es steht fraglos fest, dass sich der Klimawandel in den nächsten Jahren weiter beschleunigen wird – mit verheerenden Folgen für Mensch und Natur. Darauf reagiert der Staat, indem er immer strengere Regeln und Gesetze aufstellt, die die Unternehmen der Branche zwingen, nachhaltiger zu agieren. Weiterhin machen es die Meinung der Kunden, der Druck der öffentlichen Meinung und die Veränderung am Markt nötig, gegen alle Widerstände nachhaltige Lieferketten aufzubauen. Dabei spielen auch mehr und mehr ethische Aspekte eine Rolle, sodass vor allem die Rückverfolgbarkeit der Lieferungen eine erhöhte Relevanz hat. In diesem Zusammenhang zählt das sogenannte „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (kurz Lieferkettengesetz), das die unternehmerische Verantwortung bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten innerhalb der globalen Lieferketten regelt.

Bis heute hält die Logistikbranche, die einem extrem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist, nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Begrenzungen der CO2-Emissionen ein. Die Ziele, die zu mehr Nachhaltigkeit in diesem Sektor führen sollen, sind breit aufgestellt. Um einen Einblick in die verschiedenen Vorteile zu bieten, sind einige hier beispielhaft aufgeführt:

  • Verringerung des CO2-Fußabdrucks für mehr Klimaschutz
  • Eine höhere Ressourceneffizienz beispielsweise durch Wiederverwendung
  • Eine erhöhte Rentabilität und viele Wettbewerbsvorteile
  • Erfüllung diverser gesetzlicher Standards und Abwendung von Strafen
  • Aufbau eines positiven Markenimages und einer höheren Kundenbindung

Um diese Ziele im Unternehmen effektiv umzusetzen, müssen alle Beteiligten des Logistiksektors wie Speditionen, Bahnbetreiber, Fluglinien und Schiffsspeditionen einschließlich ihrer vor- und nachgelagerten Lieferketten diesen Veränderungsprozess proaktiv angehen. Viele kompetente und innovative Beratungsunternehmen helfen zuverlässig, die eigene Ökobilanz zu optimieren.

Welche Methoden existieren, um die Nachhaltigkeit in der Logistik zu messen?

Für Unternehmen der Logistikbranche wird es immer wichtiger und für viele ist es ein echtes Anliegen, die eigenen CO₂-Emissionen zu reduzieren. Doch die erzielten Reduktionen vollständig messbar zu machen, ist – vor allem bei Betrachtung der gesamten Lieferkette – nicht einfach. Um die Emissionen, die ein Unternehmen ausstößt, messbar zu machen, müssen drei Dimensionen sichtbar gemacht werden. Dazu gehört

  • die Sichtbarmachung der gesamten Ausstoßmenge an klimaschädlichen Gasen des eigenen Unternehmens
  • die Messung der Emissionen der Energielieferanten
  • die Verfolgung der Emissionen der vor- und nachgelagerten Unternehmen der Lieferkette.

Unternehmen müssen im Vorfeld sinnvolle Key Performance Indicators (kurz: KPIs) definieren, um den Erfolg der Nachhaltigkeitsstrategie des eigenen Unternehmens tatsächlich messbar nachvollziehen zu können.

Um dies zu erreichen, existieren verschiedene Softwareprogramme von Spezialisten, die Unternehmen der Logistikbranche mit der Bereitstellung der Messwerte, die für die Bestimmung der KPIs notwendig sind. Eines der wichtigsten KPIs ist die relative Emissionsreduktion an Treibhausgasen. Für diesen Messwert ist die Bestimmung eines Bezugspunktes unbedingt erforderlich. Dieser Messwert wird in Prozent gemessen und soll helfen, festzulegen, ob ein CO2-Reduktionsziel erreicht wurde.

Wird eine solche Software im Unternehmen eingesetzt, können die Unternehmen, die ihren CO2-Fußabdruck verkleinern möchten, wertvolle Daten gewinnen, um ihre gesamte Lieferkette zu analysieren, zu überwachen und ggf. zu optimieren. In die Berechnungen fließen die KPIs aus den Sektoren Einkauf, Lagerhaltung, Lieferung, Logistik und Transport ein. Als Messkriterien gelten in den meisten Fällen die Zeit, die Kosten, die Produktivität und Servicequalität. Die Darstellung und Überwachung erfolgen in Echtzeit über spezielle Softwareprodukte.

Sowohl die Industrie 4.0  als auch die Logistik 4.0 – wo Softwareprodukte wertvolle Informationen und Auswertungen liefern, um belastbare Ergebnisse zu erhalten – ist es in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung sehr viel einfacher geworden, notwendige Daten für die Analyse zu sammeln. Daher ist eine Vernetzung der speziellen Softwareprodukte verschiedener Abteilungen, beispielsweise ein Lagerverwaltungssystem, absolut notwendig, um an diese Daten zu kommen. Auch das firmeneigene ERP-System bietet wertvolles Datenmaterial, aus dem relevante Informationen und Daten herausgefiltert werden können.

Digitale Technologien wie CarbonPath ermöglichen es Logistikunternehmen, ihren CO₂-Fußabdruck zu erfassen, zu analysieren und effektiv zu reduzieren.

Welche innovative Technologien unterstützen die Nachhaltigkeit in der Logistik?

Durch den Einsatz digitaler Technologien können sämtliche Produkte und Prozesse in der Logistik ressourcenschonender und damit sozial verträglicher gestaltet werden. Es geht primär um die Vernetzung von Wertschöpfungsketten, um vorhandene Ressourcen und Produkte im Sinne der Kreislaufwirtschaft effektiv zu nutzen und damit den Nachhaltigkeitsgedanken zu stärken. Ein Beispielprodukt soll kurz genauer beleuchtet werden.

Ein innovatives Tool, das in der Logistikbranche für mehr Nachhaltigkeit eingesetzt werden kann, ist die Software CarbonPath. Diese Softwarelösung beinhaltet mehrere Funktionen und zielt konkret darauf ab, dass Logistikunternehmen ihren ökologischen Fußabdruck ganzheitlich erfassen, analysieren und messen. Ziel ist, alle Möglichkeiten der Reduzierung zu eruieren, andere Stakeholder mit ins Boot zu holen. Die gemessenen konkreten Werte bezüglich der Emissionen der Treibhausgase der Fahrzeugflotte können später für Dokumentationszwecke auf Knopfdruck als pdf-Dokument exportiert werden.

Welche Herausforderungen und Erfolgsfaktoren prägen nachhaltige Logistik?

Die moderne Logistikbranche sieht sich verschiedenen Herausforderungen gegenüber, die für die betreffenden Unternehmen schwer zu bewältigen sind. Primär sind es natürlich die zu hohen CO2-Emissionen, die reduziert  werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Ein ineffizientes Ressourcenmanagement, der akute Fachkräftemangel, eine fehlende Transparenz innerhalb der gesamten Lieferkette sowie eine zu geringe Digitalisierungsquote sind weitere Faktoren, die zu teils massiven Einschränkungen der Handlungsfreiheit der Unternehmen führen. Gerade in Deutschland – dem Land, das Bürokratie in neue Sphären hebt – wird noch viel zu viel papierbasiert gearbeitet

Wesentliche Erfolgsfaktoren für die Gestaltung und strategische Planung der Umsetzung sind die Automatisierung durch den Einsatz von innovativen Technologien. Automatisierung und Robotik helfen beispielsweise beim Einsatz von Lagersystemen und sorgen für Transparenz. Um die ständig größer werdenden Datenmassen effizient nutzen zu können, helfen Tools der Datenanalyse und die Künstliche Intelligenz. Diese kann eingesetzt werden, um die Fahrtrouten der gesamten Fahrzeugflotte zu optimieren. Telematiksysteme wiederum ermöglichen einerseits die Echtzeitüberwachung der Fahrzeuge, andererseits können sie unterstützen, Leerfahrten zu vermeiden. Die Implementierung eines ESG-Konzepts (wobei ESG für „Environment, Social, Governance“ steht) kann durch kontinuierliche KPI-Messung besser überwacht werden.

Quellenverzeichnis

  • https://www.imo.org/en
  • https://www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz
  • https://gruenderplattform.de/green-economy/green-logistics#vorteile
  • https://www.bito.com/de-ch/fachwissen/artikel/bedeutung-von-kpis-in-der-logistik/
  • https://www.firstaudit.de/blog/allgemein/logistik-4-0/
  • https://carbonpath.eu/
  • https://www.bvl.de/blog/nachhaltigkeit-in-der-logistik-wege-zu-einer-gruneren-und-effizienteren-zukunft/

Net-zero erreichen: CO₂-Bilanzierung & Dekarbonisierungsstrategie

Inhaltsverzeichnis

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Einführung

Mit der Verschärfung des Klimaschutzgesetzes im Sommer 2021 setzt die Bundesregierung die Leitplanken für die Dekarbonisierung der Volkswirtschaft: Die Bundesrepublik Deutschland und somit auch die gesamte deutsche Wirtschaft muss bis 2045 treibhausgasneutral werden. Bis 2030 müssen Emissionen mindestens um 65 % (im Vergleich zum Basisjahr 1990) und bis 2040 um 88 % gesenkt werden (Bundesregierung, 2022). Bis 2030 wurden diese Minderungsziele auch auf Sektoren aufgeteilt: Für den Sektor ‘Industrie’ gilt bis 2030 ein Minderungsziel von 58 % (Umweltbundesamt, 2022).

Für Unternehmen ergibt sich daraus: Langfristiges Ziel eines Unternehmens bei der Messung, Erfassung und Reduktion von Treibhausgasemissionen muss immer die ‘Klimaneutralität’ des Unternehmens sein. Dass der Handlungsdrang hier groß ist, ist nicht nur durch die baldigen nationalen Sektorziele für 2030 gegeben – Je früher gehandelt wird, umso früher kann Net-zero erreicht werden und umso überwindbarer werden die Herausforderungen

In den ersten beiden Artikeln der Blog-Reihe wurde ein Überblick über die CSRD, vorhandene Rahmenwerke und deren Anforderungen, insbesondere bezüglich Klimaschutz gegeben. Vor dem Hintergrund dieser Anforderungen und der deutschen Treibhausgasreduktionsziele beantwortet dieser Artikel die Frage, wie sich der Weg zur Dekarbonisierung eines Unternehmens gestaltet und welche Schrittfolge erforderlich ist.

Klimaneutralität versus Treibhausgasneutralität: Was ist der Unterschied?

In den letzten Jahren hat der Begriff ‚Klimaneutralität‘ stark an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Unternehmen, Städte und Länder setzen sich ehrgeizige Netto-Null-Ziele. Bis 2021 war bereits 70 % der Weltwirtschaft durch derartige Versprechen abgedeckt. Doch was bedeutet Klimaneutralität eigentlich genau? Und was ist der Unterschied zur Treibhausgasneutralität oder dem Netto-Null-Ziel? Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und das Umweltbundesamt definieren die Begriffe folgendermaßen:

  • Klimaneutralität: „Konzept eines Zustands, in dem menschliche Aktivitäten keinen Nettoeffekt auf das Klimasystem haben. […]“ (IPCC, 2018; Sieck/Purr, 2021)
  • Net-zero Emissionen / Treibhausgasneutralität: „Net zero Emissionen sind erreicht, wenn die anthropogenen Treibhausgasemissionen (z.B. CO2, CH4) global durch anthropogene Entnahmen über einen bestimmten Zeitraum ausgeglichen werden.“ (Sieck/Purr, 2021)

Es wird deutlich, dass Treibhausgasneutralität eine Voraussetzung für Klimaneutralität ist. Ein Unternehmen kann zwar Treibhausgasneutralität erreichen, jedoch nicht zwangsläufig Klimaneutralität, da es dabei lediglich um den zeitlich begrenzten netto-null-Zustand geht und nicht um die Konsequenzen menschlicher Aktivitäten. Wenn von ‚klimaneutralen Produkten‘ oder ‚klimaneutralen Unternehmen‘ die Rede ist, wird in der Regel Treibhausgasneutralität gemeint. Einige Unternehmen sind aufgrund ihrer Größe und ihres Wirkungspotenzials nicht in der Lage, Klimaneutralität als Ziel zu formulieren, sondern lediglich Treibhausgasneutralität. Es ist von grundlegender Bedeutung, wie Unternehmen Netto-Null-Emissionen erreichen, um einen ernsthaften, langfristigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten.

Der Weg zu Net-zero

Der Corporate Carbon Footprint

Auf dem Weg zur Dekarbonisierung eines Unternehmens ist die Treibhausgasbilanz die Grundlage für alle weiteren Analysen, die Dekarbonisierungsstrategie und die Maßnahmenplanung. Sie stellt einen Grundbaustein des Nachhaltigkeitsmanagement dar. Ein Corporate Carbon Footprint ist eine Bilanzierung aller direkten und indirekten Treibhausgasemissionen eines Unternehmens und seiner Wertschöpfungskette.

Procycons nutzt zur Berechnung das Greenhouse Gas (GHG) Protocol des World Resource Institute und den Standard DIN ISO 14064-1 der Internationalen Organisation für Normung, die als die international anerkanntesten Standards für die Treibhausgasbilanzierung von Unternehmen gelten.

Neben Kohlenstoffdioxid (CO2) müssen laut der ISO-Norm 14064-1 bei der Erstellung eines CCFs auch alle weiteren treibhausgasrelevanten Emissionen in die Berechnung einbezogen werden, wie z.B. Methan (CH4) und Stickstoffmonoxid (N2O) (DIN, 2019). Nach dem GHG Protocol erfolgt die Erhebung der Treibhausgasemissionen in drei sogenannten Scopes (WRI, WBCSD, 2004):

Scope 1: Direkte Emissionen durch unternehmensinterne Prozesse

Scope 2: Indirekte Emissionen durch Energieverbrauch

Scope 3: Indirekte Emissionen (vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette)

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Abbildung 1: GHG Scopes 1-3; Quelle: Auszug aus dem GHG Protokoll

Dabei stellt die Erhebung von Emissionen der Scope 3 Unternehmen vor große Herausforderungen. Während ein Unternehmen über Scope 3-Emissionen die geringste Kontrolle hat, sind diese Emissionen gleichzeitig in der Regel der größte Hebel zur Vermeidung und Reduzierung, da sie insbesondere bei produzierenden Unternehmen häufig den größten Anteil an der Treibhausgasbilanz ausmachen.

Bei Procycons erfolgt die Erstellung eines CCFs in fünf Schritten:

1. Analyse der Unternehmensstruktur und Identifizierung wichtiger Stakeholder

Im ersten Schritt wird die Unternehmensstruktur und Geschäftstätigkeit mit Blick auf die für einen CCF relevanten Aspekte analysiert. Ein Klimareporting ist über die interne Kommunikation und Strategieentwicklung hinweg auch für externe Stakeholder, wie beispielsweise Geschäfts- und Endkunden, Gesetzgeber, Investoren, Eigentümer etc. relevant. Diese Stakeholder werden im Vorhinein gemeinsam mit dem Unternehmen identifiziert.

2. Definition der Verantwortlichkeitsgrenzen

Durch die Definition der Verantwortlichkeitsgrenzen wird der Untersuchungsrahmen des CCF festgelegt. Hier stellt sich insbesondere die Frage für welche Aktivitäten, Produktlebenszyklusschritte und Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) sich das Unternehmen verantwortlich sieht bzw. welche Aktivitäten in die Berechnung der Treibhausgasbilanz einbezogen werden sollen. Zudem wird definiert, welche Treibhausgase in die Bilanz einbezogen werden.

3. Bilanzierung der Treibhausgasemissionen der drei Scopes

Um Treibhausgasemissionen zu bilanzieren, müssen zunächst Daten gesammelt werden – unternehmensintern sowie von Stakeholdern. Zur Berechnung von Transportemissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette müssen beispielsweise Informationen von Zulieferern zu Distanzen, Gewichten und Transporttypen eingeholt werden.

Durch die Zuordnung dieser Daten zu Emissionsdaten aus anerkannten, standardisierten Datenbanken (z.B. ecoinvent, ProBas und Defra) können anschließend Emissionswerte für die Bilanzierung berechnet werden. Dieser Prozess wird für die Aktivitäten aller drei Scopes und alle relevanten Treibhausgase durchgeführt. Die berechneten Werte werden fachgerecht auf Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Kohärenz, Genauigkeit und Transparenz überprüft.

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4. Analyse und Aufbereitung der Ergebnisse

Die Treibhausgasbilanz wird schließlich analysiert und Emissions-Hotspots werden identifiziert. Zudem werden die Ergebnisse transparent und authentisch visuell aufbereitet und für die im Vorhinein festgelegten relevanten Stakeholder verschriftlicht (z.B. in Form eines Nachhaltigkeitsberichts). Die Bilanz und ihre Analyse dienen als Grundlage für die Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie und eines Maßnahmenplans zur Emissionsreduktion (vgl. Schritt 2 und 3).

5. Zertifizierung der Treibhausgasbilanz

Sofern es das Unternehmen wünscht, lässt Procycons den CCF durch eine externe Prüfungsgesellschaft (z.B. GUTcert oder TÜV) zertifizieren. Eine Zertifizierung sichert zum einen die Belastbarkeit der gemachten Angaben und erhöht zum anderen die Integrität und Transparenz gegenüber Stakeholdern.

Grundprinzipen für den Weg zu Net-zero: Was sind Science Based Targets?

Um die globale Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, legt die Science Based Targets Initiative (SBTi) Grundprinzipien fest, nach denen Unternehmen Net-zero Ziele setzen können. Im Gegensatz zu einfachen Net-zero Zielen erfordern science-based targets einen auf Klimawissenschaft basierenden Dekarbonisierungspfad. Unternehmen, die einen signifikanten Beitrag zur Verringerung des Klimawandels leisten möchten, sollten auf science-based targets setzen. Die Carbon Management Hierarchy von Andrews (2014) legt nahe, dass Kohlenstoffbindung nur als letzte Option in Betracht gezogen werden sollte. Die SBTi-Grundprinzipien machen die Fundamente der Klimawissenschaft greifbar und umsetzbar, um Unternehmen beim Klimamanagement zu unterstützen.

Dekarbonisierungsstrategie, Maßnahmenplan und Szenarioanalyse

Die Entwicklung der Dekarbonisierungsstrategie basiert auf einer internen Analyse der strategischen Ausgangslage und einer externen Analyse des Geschäftsumfelds. Bei der Auswertung dieser Analysen und Erarbeitung strategischer Ziele wird eine Balance zwischen ökonomischen Rahmenbedingungen und ökologischen Anforderungen angestrebt.

Bestandteil der internen Analyse ist neben der Ermittlung von Kundenbedürfnissen eine Technologietrendanalyse, bei der neue Technologien auf ihre Relevanz hinsichtlich der Nachhaltigkeitsperformance und der Geschäftstätigkeit des Unternehmens untersucht werden. Bei der externen Analyse wird einerseits geprüft, inwiefern das Unternehmen von aktuellen und zukünftigen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, Bundes-Klimaschutzgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) betroffen ist. Andererseits wird anhand von ESG-Kriterien eine Wettbewerbsanalyse durchgeführt.

Auf Basis dieser strategischen Untersuchungen werden der Maßnahmenplan und die Szenarioanalyse erarbeitet, die den Weg zur Dekarbonisierung des Unternehmens ebnen. Das übergeordnete Ziel ist es, zu evaluieren welche Maßnahmen ökologisch sinnvoll und ökonomisch tragbar sind, um unternehmerische Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Carbon Management Hierarchy nach Andrews und die Prinzipien und konzeptionellen Grundlagen der Science Based Targets Initiative (SBTi) sind dabei von essenzieller Bedeutung.

Für die Erstellung einer Maßnahmen-Long-List gilt es in der Klimabilanz des Unternehmens jeden Unterbereich aller drei Scopes auf Reduktionspotentiale zu untersuchen (vgl. Abbildung 1). Diese Maßnahmen werden anschließend auf ihre Machbarkeit untersucht und entsprechend ihrer Effektivität und Effizienz priorisiert. Die daraus resultierende Short-List wird schließlich in verschiedenen Dekarbonisierungsszenarien gebündelt.

Das Ergebnis ist eine Roadmap mit verschiedenen Szenarien für quantitative, verbindliche und realistische Treibhausgasreduktionsziele, die der Erfüllung der Klimaziele der Bundesregierung und somit der Einhaltung des Klimaschutzgesetzes entsprechen.

Ausblick: Product Carbon Footprint, CO2-neutrale Produkte und Life Cycle Assessments

Ein Unternehmen, das seinen Corporate Carbon Footprint erfasst und strategische Maßnahmen zur Erreichung von Treibhausgasneutralität erschlossen hat, hat wichtige Grundpfeiler zur ökologischen Transformation seiner Geschäftstätigkeit gesetzt.

Langfristig gilt es nach der Aufstellung dieser übergeordneten Strategie, das Produktportfolio ökologisch zu optimieren. Die Vorgehensweise ist hier ähnlich zur Dekarbonisierung von Unternehmen: Zuerst wird ein Product Carbon Footprint (ugs. ‘CO2-Fußabdruck’) erhoben. Dieser ermittelt die Treibhausgasemissionen bzw. das globale Erwärmungspotential eines Produkts über seinen gesamten Lebenszyklus – von der Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, über den Transport, die Produktion und die Nutzung bis hin zum Recycling oder der Entsorgung. Nachdem in der Treibhausgasbilanz Hotspots identifiziert, sämtliche Prozesse optimiert und schließlich CO2-Reduktionen erzielt wurden, kann angestrebt werden das Produkt durch CO2-Kompensation der Restemissionen als treibhausgasneutral zertifizieren zu lassen.

Einen ganzheitlicheren Ansatz bietet das Life Cycle Assessment (oder auch Ökobilanz). Methodisch wird ähnlich vorgegangen wie beim Product Carbon Footprint, jedoch werden nun mehrere Wirkungskategorien bzw. Umweltauswirkungen in Betracht gezogen. Dies können beispielsweise der Beitrag zur Versauerung, Eutrophierung oder zum Ozonabbau sein.

Resumé

Die Blog-Reihe zielte darauf ab, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Dekarbonisierung von der Makro-Ebene der EU (CSRD) bis zur Umsetzung auf Unternehmensebene herunterzubrechen. Dabei wurde im ersten Artikel ein Überblick über die durch die CSRD anstehenden Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen und über die hierfür zur Verfügung stehenden Rahmenwerke gegeben. Der zweite Artikel fokussierte sich auf die drei von Procycons empfohlenen Rahmenwerke DNK, GRI-Standards und ESRS und ging auf deren ökologische bzw. klimarelevanten Anforderungen genauer ein. Vor dem Hintergrund dieser klimarelevanten Anforderungen und dem Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde im dritten Artikel Schritt für Schritt beschrieben, wie Procycons Unternehmen auf dem Weg zur Dekarbonisierung begleitet.

Die CO2-Uhr des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) zeigt die Dringlichkeit der ökologischen Transformation: Bei gleichbleibendem CO2-Ausstoß ist das CO2-Budget zur Einhaltung des 1,5 °C-Ziels in weniger als 7 Jahren verbraucht (Stand 22.02.2023) (MCC, 2023). Der sich daraus ergebende Zeitrahmen ist deutlich knapper als der zeitliche Druck, der sich für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten ergibt. An einer treibhausgasneutralen Wirtschaft führt kein Weg vorbei. Zur Erreichung dieses Ziels kann jedes Unternehmen durch die zeitnahe Dekarbonisierung seiner Tätigkeiten einen wertvollen Beitrag leisten.

Quellenverzeichnis

Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung: Weshalb Unternehmen bereits jetzt die Implementierung angehen sollten

Inhaltsverzeichnis

TL;DR

  • Ab dem Jahr 2028 werden große Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sein (Europäische Union, 2025).
  • Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Berichtspflichten könnte zu Strafzahlungen führen.
  • Gleichzeitig stehen öffentliche Fördermittel in Höhe von bis zu 60.000 € für die Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung und Entwicklung eines umfassenden Konzepts zur Dekarbonisierung des Unternehmens, einem sogenannten Transformationsplan, zur Verfügung.

Die rechtlichen Grundlagen: CSRD und die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Auswirkungen der Klimakrise sind inzwischen für alle sichtbar. Politik und Zivilgesellschaft haben sich auf die Notwendigkeit geeinigt, die CO2-Emissionen zu reduzieren und nachhaltiger zu handeln. Die Europäische Union (EU) hat zu diesem Zweck die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführt und damit die rechtliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen.

Aufgrund einer kürzlichen Gesetzesänderung der EU wurde die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung um zwei Jahre verschoben. Statt wie ursprünglich geplant für das Geschäftsjahr 2025, müssen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen, ihren ersten Bericht nun für das Geschäftsjahr 2027 im Jahr 2028 vorlegen:

  • mehr als 250 Beschäftigte
  • mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme
  • oder mehr als 40 Mio. € Nettoumsatzerlöse

Die Anforderungen der CSRD umfassen eine detaillierte Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sich nach den verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) richtet und ein breites Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) abdeckt. Eine ausführliche Klimabilanz ist ein zentraler Bestandteil davon. Diese Informationen müssen einer externen Prüfung (zunächst mit „begrenzter Sicherheit“) durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine andere zertifizierte Prüfungsgesellschaft unterzogen werden. Zudem ist es verpflichtend, die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung als eigenen Abschnitt in den Lagebericht des Unternehmens zu integrieren.

Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fördermöglichkeiten

Um zu gewährleisten, dass Unternehmen den Nachhaltigkeitsberichtpflichten nachkommen können, empfiehlt es sich, die Infrastruktur für eine regelmäßige Berichterstattung zeitnah aufzusetzen. Folgende Gründe können dafür angeführt werden:

  1. Zeitrahmen: Die Einrichtung einer soliden Infrastruktur für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert Zeit und Ressourcen. Wenn Unternehmen frühzeitig damit beginnen, können sie sicherstellen, dass sie ausreichend Zeit haben, um alle notwendigen Schritte durchzuführen und mögliche Probleme zu beheben, bevor die Berichtspflicht in Kraft tritt.
  2. Datenerfassung: Unternehmen benötigen Zeit, um alle notwendigen Nachhaltigkeitsdaten, die in die Berichterstattung einfließen sollen, zu sammeln und zu analysieren. Je früher sie damit beginnen, desto besser können sie sicherstellen, dass sie alle notwendigen Daten sammeln und Probleme bei der Datenerfassung lösen können.
  3. Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereiten, können einen Wettbewerbsvorteil erlangen, indem sie ihre Nachhaltigkeitsleistungen und -maßnahmen öffentlich machen. Dies kann das Vertrauen der Stakeholder stärken und zu einer besseren Wahrnehmung des Unternehmens führen, was sich langfristig positiv auf das Geschäft auswirken kann.

Die Implementierung lässt sich mit bis zu 60.000 € fördern

Darüber hinaus können Unternehmen, die jetzt handeln, von Fördermöglichkeiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Erstellung eines sogenannten ‚Transformationsplans‘ profitieren. Das Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen (BMWK, 2025). Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten
  • Kosten für Beratungsleistungen
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen
  • Zusätzliche Kosten, bei denen der Antragssteller nachweisen kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans stehen

Die Förderung beläuft sich für große Unternehmen auf 40% der Erstellungskosten und maximal 60.000 €. Es ist zu beachten, dass die Förderung nur für Unternehmen verfügbar ist, die noch nicht zur Durchführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Für diese Unternehmen werden die Fördermittel der BAFA also nur bis spätestens 2027 verfügbar sein.

Die rechtzeitige Erstellung eines Transformationsplans hilft Unternehmen, sich auf bevorstehende regulatorische Verpflichtungen vorzubereiten, Kosten zu sparen und sich einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen.

Fazit und Ausblick

Obwohl die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch eine Gesetzesanpassung um zwei Jahre verschoben wurde und nun große Unternehmen erst im Jahr 2028 zur Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2027 verpflichtet, ist eine frühzeitige Vorbereitung notwendig. Die Umsetzung ist komplex und ressourcenintensiv, da sie weit mehr als nur die Datensammlung erfordert: Unternehmen müssen zunächst eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um die für sie relevanten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, und darauf aufbauend robuste Prozesse und eine solide Dateninfrastruktur nach den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) etablieren.

Ein frühzeitiger Beginn sichert nicht nur die fristgerechte Einhaltung der Vorschriften, sondern schafft auch einen strategischen Wettbewerbsvorteil durch mehr Transparenz für Investoren, Kunden und Fachkräfte. In diesem Zusammenhang können Unternehmen in Deutschland staatliche Unterstützung nutzen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Erstellung von Transformationsplänen, die Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen. Ein solches Konzept deckt wesentliche Teile der ökologischen Berichtspflichten der CSRD, insbesondere die Klimaberichterstattung nach ESRS E1, ab und hilft, die Transformation strategisch zu planen und umzusetzen.

Procycons bietet eine umfassende Beratungspakete an, um Unternehmen bei der erfolgreichen Beantragung von Förderungen, der Entwicklung von Transformationsplänen und bei der Berichterstattung zu unterstützen.

Quellenverzeichnis